Schuldenverzicht ist selbstverständlich, kein Grund zum Selbstlob – klare Konzepte fehlen
Zu den heute vorgestellten Ergebnissen der Eckwerteklausur der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2015/2016:
Das Scheitern der Regierung am selbst gesetzten Ziel eines Personalabbaus auf 70.000 Landesbeschäftigte ließ sich bereits im Stellenentwicklungsbericht zum Haushaltsplan 2013/2014 (Drs 5/10347) vom Oktober 2012 ablesen. Die Stellenzahl verharrt bei konstant 85.000. Ministerpräsident Tillich fehlt jedoch bis heute die Größe, seinen politischen Irrtum einzugestehen und umzusteuern. Das Resultat dieser personalpolitischen Irrfahrt der Staatsregierung ist eine verunsicherte und demotivierte Verwaltung, die sich nach den Zumutungen der vergangenen Jahre – permanente Veränderungen im Behördenaufbau, Streichen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, fehlendes Angebot zur außergerichtlichen Klärung der Fragen einer amtsangemessenen und diskriminierungsfreien Besoldung – mehr und mehr auf dem Weg zum „Dienst nach Vorschrift“ befindet.
Keinen Schritt weiter ist Sachsen auch beim Kernprojekt dieser Legislatur – dem Standortegesetz. Weder zu den schon heute sichtbaren Problemen (Raumsituation des ehemaligen Amtsgerichtes Annaberg) noch zu den Zeitplänen oder Kosten des beschlossenen Behördenumzugszirkus verliert die Staatsregierung ein Wort. Vielleicht setzt sie auch hier auf das Verfassungsgericht, das in genau einer Woche über den Zwangsumzug des Rechnungshofes nach Döbeln entscheiden wird.
Die Schatullen des Finanzministers sind zum Bersten gefüllt. Angebote für eine Neuausrichtung der Fördermittelpolitik auf demographiefeste Kommunen oder eine Unterstützung des Ausgleichs zwischen den sich unterschiedlich entwickelnden Regionen in Sachsen werden jedoch nicht vorgelegt. Obwohl die Kommunen die Lebensgrundlagen für die sächsischen Einwohner sicherstellen, spielen sie bei den Überlegungen der Staatsregierung kaum eine Rolle. Die angespannte Haushaltslage – insbesondere in den Landkreisen – lässt nichts Gutes hoffen. Ohne eine größere Unterstützung durch den Freistaat steht zu befürchten, dass sich die Kreisumlagehebesätze in Sachsen verstärkt auf die 35 %-Marke zubewegen müssen.
Die heute wiederholte Beteuerung, künftige Haushalte ohne neue Schulden auszugleichen, ist seit der 2014 in Kraft getretenen geänderten Verfassung eine Selbstverständlichkeit – nicht nur die Fraktion DIE LINKE setzt voraus, dass sich die Staatsregierung verfassungstreu verhält!