Statement vorab Pressekonferenz Plenum 9./10. April

Wenn die Große Koali­tion in Berlin über die Rente stre­it­et, sollte sich auch der Säch­sis­che Land­tag an der öffentlichen Mei­n­ungs­bil­dung beteili­gen. Dabei nehmen wir uns in der Aktu-ellen Debat­te mor­gen speziell die Ungereimtheit­en und Ungerechtigkeit­en rund um die soge-nan­nte Müt­ter­rente vor. Sie ste­ht exem­plar­isch für eine dop­pelte Fehlkon­struk­tion:
Erstens wird der Ost-/West-Unter­schied ein Viertel­jahrhun­dert nach dem Fall der Mauer fort­ge­set­zt – Eltern­schaft für „Ostkinder“ ist weniger wert als für „West­kinder“. Zweit­ens wer­den gesamt­ge­sellschaftliche Verpflich­tun­gen wie die Anerken­nung der Kinder­erziehung nicht aus Steuergeldern finanziert, weil sich ins­beson­dere die CDU ein­er angemesse­nen Finanzierung des sozialen Aus­gle­ichs entzieht. Wie schon beim Min­dest­lohn ste­ht Sach­sens schwarz-gelbe Staat­sregierung auch beim The­ma Renten­gerechtigkeit auf der Bremse – insofern wer­den wir das let­zte schwarz-gelbe Kabi­nett Deutsch­lands ein­mal mehr als gesellschaft­spoli­tis­ches Fos­sil vor­führen und zur Ablö­sung empfehlen.

Gemein­sam mit der SPD beschre­it­en wir auch in dieser Land­tagssitzung die Pfade des Poli­tik­wech­sels: Unser rot-rot­er Entwurf eines Säch­sis­chen Inklu­sion­s­ge­set­zes ste­ht zur abschließen­den Beratung und Abstim­mung. Übri­gens wieder in Gegen­wart eines Gebär­den­dol­metsch­ers. So tra­gen wir schon mit dem Geset­zge­bungsver­fahren zur prak­tis­chen Inklu­sion bei. Wer das bar­ri­ere­freie Sach­sen will, sollte diesem Geset­zen­twurf seine Zus­tim­mung nicht ver­weigern.

Im Übri­gen haben wir jet­zt im Prä­sid­i­um bei der ersten Behand­lung des Haushaltes des Land­tages einen Antrag einge­bracht, dass die Aktuellen Debat­ten zukün­ftig von Gebär­den­dol­metsch­ern über­set­zt wer­den sollen.

Mit dem „Gesetz zur Ein­führung der kom­mu­nalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Freis­taat Sach­sen“ wer­den wir keine Schlagzeilen machen. Aber wir geben den Ver­ant­wortlichen kom­mu­naler Wirtschaft­spoli­tik ein Träger­mod­ell an die Hand, mit dem sie ins­beson­dere leichter wirtschaftliche interkom­mu­nale Zusam­me­nar­beit pfle­gen kön­nen.

Das The­ma Gesund­heit­spoli­tik spielt im Bun­des­land mit dem höch­sten Alters­durch­schnitt natür­lich eine beson­dere Rolle. Auf die neuen Her­aus­forderun­gen muss auch Bedarf­s­pla­nung und Finanzierung der Kranken­häuser eingestellt wer­den. Bis 2030 ist hier ein solid­er Pla­nungsrah­men zu schaf­fen, damit sich diese medi­zinis­chen Ein­rich­tun­gen ungestört und in Ruhe den Patien­ten wid­men kön­nen. Dazu gehören auch ver­lässliche jährliche staatliche Investi­tion­s­mit­tel in Höhe von 150 Mil­lio­nen Euro. Die 40 Mil­lion die im ver­gan­genen Plenum beschlossen wor­den sind hal­ten wir für viel zu wenig und ein Wahlkampfgeschenk.

Am zweit­en Sitzungstag brin­gen wir zwei Geset­zen­twürfe in den Land­tag ein. Zunächst das Gesetz über Muster­ver­fahren in Kom­mu­nal­ab­gaben­stre­it­igkeit­en. Hier­bei geht es um Aktenein­sicht­srechte und Senkung des Prozesskosten­risikos für Men­schen, die angesichts von sozial unverträglichen bzw. nicht nachvol­lziehbaren Abgaben um ihr Recht stre­it­en.

Das Säch­sis­che Schul­wegekosten­frei­heits­ge­setz soll gewis­ser­maßen in ganz Sach­sen vogtländis­che Ver­hält­nisse schaf­fen, also Eltern­beitrags­frei­heit für den Schul­bus. Im Moment schlägt der Schul­weg mit zum Teil bis zu 145 Euro im Jahr zu Buche – Fam­i­lien wer­den damit für die Schulschließungspoli­tik der CDU-geführten Staat­sregierun­gen dop­pelt belastet: Durch län­gere Schul­wege der Kinder und höhere finanzielle Belas­tun­gen der Eltern. Damit wollen wir Schluss machen – mit 14 Mil­lio­nen Euro im Jahr, also nur knapp 3,50 Euro Steuergelder pro Ein­wohn­er / Jahr ist das für den Freis­taat gut verkraft­bar.

Dann haben wir noch einen Antrag, der eben­falls mit Bil­dung zu tun hat: Wir wollen die unbe­fris­tete Fort­führung der Nach­barschaftss­chule Leipzig und des Chem­nitzer Schulmod­ells, also Pla­nungssicher­heit für zwei Gemein­schaftss­chulen. Wie Sie wis­sen, streben wir generell län­geres gemein­sames Ler­nen aller Kinder bis min­destens ein­schließlich der acht­en Klasse an. Es ver­ste­ht sich von selb­st, dass wir bis zu einem grund­sät­zlichen Poli­tik­wech­sel den Über­leben­den der schwarz-gel­ben Stil­l­le­gung der weni­gen Gemein­schaftss­chulen in Sach­sen beis­te­hen – sie sind bil­dungspoli­tis­che Leucht­türme, die nicht erlöschen dür­fen.

Ich möchte abschließend noch auf ein heik­les The­ma hin­weisen, was schon im Haushalts- und Finan­zauss­chuss für reich­lich Zoff gesorgt hat: der Geset­zen­twurf der CDU- und FDP-Frak­tion zur Änderung der Haushalt­sor­d­nung. Inhalt ist schlicht deren Anpas­sung an die im let­zten Jahr mit Vier-Fün­f­tel-Mehrheit vorgenommene Ver­fas­sungsän­derung. Diese über­wälti­gende Mehrheit kam nur zus­tande, weil auf Vorschlag und Druck der LINKEN das Prinzip des sozialen Aus­gle­ichs in die Finanzver­fas­sung aufgenom­men wurde.

Das fehlt aber nun im schwarz-gel­ben Haushalt­sor­d­nungs­ge­set­zen­twurf, was auf scharfe Kri­tik der rot-rot-grü­nen Oppo­si­tion gestoßen ist. Natür­lich ist die Ver­fas­sung als höher­rangiges Recht unab­hängig von der Haushalt­sor­d­nung gültig, aber wenn ganz bewusst die Haushalt­sor­d­nung an die geän­derte Ver­fas­sung angepasst wer­den soll, darf man das nicht selek­tiv nach parteipoli­tis­chem Geschmack machen. Hier beste­ht noch Kor­rek­turbe­darf.

Deswe­gen wer­den wir den Antrag stellen, das Gesetz zurück­zu­ver­weisen in den VREA und Hil­f­sweise haben wir natür­lich auch einen Änderungsantrag einge­bracht und wer­den uns vor­be­hal­ten zu kla­gen, wenn die Ver­fas­sung in der Haushalt­sor­d­nung die nicht entsprechende Berück­sich­ti­gung find­et.