Zu den öffentlich gewordenen Fällen von Bundestagsabgeordneten, die in Berlin versäumt haben, Zweitwohnungssteuer zu zahlen
Wer selbst an der Gesetzgebung beteiligt ist wie Abgeordnete, für den kann es keine Bagatellgrenzen bei Verstößen geben. Deshalb geht die reumütige Reaktion der säumigen Zweitwohnungssteuerzahler in Ordnung, zuletzt Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer. Angesichts der vertrackten Regelungen, wer wann wo unter welchen Umständen überhaupt zahlungspflichtig ist, haben wir hier einen typischen Fall aus dem längst unüberschaubaren Regelwerk infolge politischer Entscheidungen vor uns, für den gilt: Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein. Und vermutlich findet sich kaum einer, der da werfen dürfte. Dieses Verständnis möchte ich aber auch auf Hartz-IV-Bezieher/innen angewandt wissen, die sich im Dickicht von Sanktionsregelungen verstricken. Fakt ist: Auch als es die FDP noch gab und sie auf Bundesebene sogar mitregierte, ist der Regel-Dschungel nicht gelichtet worden. Das wird wohl entgegen anderslautenden Vorurteilen erst eine linke Regierung schaffen.