Ich weise die Attacke von Landgerichtspräsident Röger gegen U‑Ausschuss-Vorsitzenden Bartl zurück – „unangemessen“
Zu den Äußerungen des Präsidenten des Landgerichts Chemnitz, Norbert Röger, zitiert in der „Sächsischen Zeitung“ von heute („Abschied vom „Sachsensumpf“) über den Vorsitzenden des „Sachsensumpf“-Untersuchungsausschusses des Landtags, Klaus Bartl:
Es steht der Politik nicht zu, das Verhalten der Justiz zu benoten – das sage ich an die Adresse von CDU und FDP, die in ihren Abschlussbewertungen zum „Sachsensumpf“-Untersuchungsausschuss ohne jede Not eine Anklageschrift als „schlüssig“ einstufen.
Ebenso unangemessen ist es, wenn wie jetzt ein Landgerichtspräsident via Tageszeitung mitteilen lässt, dass ein bestimmter Abgeordneter nicht zum Ausschuss-Vorsitzenden hätte gewählt werden dürfen. Ich würde es begrüßen, wenn die Äußerungen von Herrn Röger unter Richtern und Staatsanwälten in Sachsen diskutiert würden.
Herrn Rögers polemischen Rundumschlag mit abqualifizierenden Bemerkungen zu diesem U‑Ausschuss, dessen Vorläufer bekanntlich in der letzten Legislaturperiode durch eine Verfassungsgerichtsentscheidung arbeitsfähig gemacht wurde, und zur Person des Ausschuss-Vorsitzenden weise ich entschieden zurück.
Es ist allgemein bekannt, dass Klaus Bartl nicht nur als Fachpolitiker über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg großes Ansehen genießt, sondern auch über hohe Reputation als Jurist und Rechtsanwalt verfügt. Er setzt sich mit Nachdruck für Respekt vor der Gewaltenteilung in der Demokratie ein, der mit all diesen Äußerungen kein guter Dienst erwiesen wird.