Mindestlohn-Beschluss ist Zwischenetappe / Weiter Kampf für existenzsichernden Mindestlohn ohne Ausnahmen
Zur heute stattfindenden abschließenden Beratung des Deutschen Bundestages über das Mindestlohn-Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung:
Heute ist ein guter Tag für viele Menschen in Sachsen, die im Niedriglohnsektor tätig sind, wenn auch nicht für alle. Wir als LINKE haben lange für den heutigen Tag gearbeitet, gestritten und uns von Wirtschaftsvertretern, CDU und FDP, anfangs aber auch von einigen Gewerkschaftsfunktionären und der SPD beschimpfen lassen. Unser jahrelanges Drängen hat sich ausgezahlt: Nun haben jene, die dem Vorhaben lange Zeit kritisch bis ablehnend gegenüberstanden, dem Zugzwang nachgegeben. Damit ist ein erstes wichtiges Zeichen gegen die langjährige Niedriglohnstrategie der sächsischen Staatsregierungen gesetzt. Das zeigt: Links wirkt, auch wenn es mitunter lange dauert.
Die konkrete Ausgestaltung der Mindestlohnregelungen allerdings verdient Kritik, vor allem die Ausnahmeregelungen für Langzeitarbeitslose, Saison-Arbeitskräfte, Jugendliche unter 18 Jahren und Zeitungszusteller. Insbesondere die vom Ministerpräsidenten und vom Wirtschaftsminister immer wieder geäußerte Unterstellung, Sachsens junge Bevölkerung wolle lieber Geld verdienen als sich zu qualifizieren, ist Zeugnis eines erschreckenden Menschenbildes. Es ist bedauerlich, dass die Last für die Ausnahmen insgesamt wieder von den Arbeitnehmern und nicht von den Arbeitgebern getragen wird und es noch für mindestens zwei Jahre möglich sein wird, den Mindestlohn per Tarifverhandlung zu unterlaufen. Das ist stellenweise auch absichtlich geplant worden, etwa im Fleischerhandwerk. Möglich gemacht haben dies die vom Bundesgesetzgeber, also von CDU/CSU und SPD, geschaffenen Öffnungsklauseln. So werden zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen nicht vor 2017 vom Mindestlohn profitieren.
Inwiefern die seit Monaten beschworenen Ängste berechtigt sind, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten bei der praktischen Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sachsen zeigen. Wir werden auch künftig an der Seite der Gewerkschaften stehen, um die mit der heute beschlossenen Mindestlohn-Regelung einhergehenden Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Der heutige Tag markiert nur eine Zwischenetappe – unsere langfristige Forderung bleibt weiterhin: 10 Euro Mindestlohn, und zwar ohne Ausnahmen. Nur dann schützt er zuverlässig vor Armut im Erwerbsleben und im Alter.