Dresdner Total-Versammlungsverbot mit Nachspiel im Landtag – Linksfraktion will Wiederholung ausschließen
Zum Dringlichen Antrag der Linksfraktion „Hohes Verfassungsgut der Versammlungsfreiheit nicht leichtfertig preisgeben – Umstände und politische Verantwortung des flächendeckendes Versammlungsverbots für die Landeshauptstadt Dresden rückhaltlos aufklären!“:
Nie wieder darf in Sachsen aus diffusen, vermeintlichen sicherheitspolitischen Bedenken oder Bedrohungsszenarien die von Grundgesetz und Landesverfassung garantierte Demonstrations- und Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt werden. Genau dies ist mit der Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Dresden, mit der für vergangenen Montag sämtliche Versammlungen unter freiem Himmel untersagt wurden, geschehen.
Deshalb ist unser Antrag nicht nur ein Auftrag der rückhaltlosen Aufklärung, wie es zu diesem nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung gekommen ist. Sondern auch eine klare Ansage an die Staatsregierung, dafür zu sorgen, dass sich dies nicht wiederholen darf. Der Antrag ist dringlich, da sich erst auf der Sonder-Innenausschuss-Sitzung des Landtags herausgestellt hat, dass es keine plausiblen Gründe für diese „Allgemeinverfügung“ gegeben hat. Die „Begründungen“ des Innenministers gehen an der Realität vorbei.
Insbesondere bleibt völlig unverständlich, wieso alle Veranstaltungen verboten wurden, auch diejenigen, für die nicht einmal ein fiktives Bedrohungsszenario im Zusammenhang mit der Anwesenheit einzelner Personen vorlag. Es muss daher irreparabler Schaden für das Ansehen des Freistaates Sachsen abgewendet werden, da sich ansonsten der fatale Eindruck einer Demokratie auf behördlichen Abruf in Sachsen verfestigen würde.