Sachsen ist spitze – bei Hartz IV-Sanktionen / Politisch ist klar: Das Existenzminimum muss jederzeit gewährt werden!
Sachsen rühmt sich gern für Spitzenrollen. Diese aber ist höchst unrühmlich: Sachsen steht bei den Sanktionen gegen Hartz IV-Betroffene hinter Berlin auf dem zweiten Platz. Überdurchschnittlich viele ALG II-Empfängerinnen und Empfänger erhalten mindestens eine Sanktionsmaßnahme. Bei den Betroffenen unter 25 Jahren liegt Sachsen sogar auf Platz 1. Ursprünglich ging es bei Hartz IV, so die Darstellung der Befürworter, um „Fördern und Fordern“. Inzwischen ist nur Fordern übrig geblieben. Im Freistaat werden Ermessensspielräume offenbar besonders hart genutzt. So geht sächsisch nicht. Sanktionen helfen keinem Betroffenen und führen niemanden aus der Arbeitslosigkeit. Ich freue mich über das Urteil des Sozialgerichts in Gotha, wonach das soziokulturelle Existenzminimum garantiert bleiben muss und Sanktionen, die es unterlaufen, gegen das Grundgesetz verstoßen. Nun muss das Bundesverfassungsgericht die Hartz-Sanktionen bewerten. Politisch ist klar: Sie müssen weg – jede und jeder hat jederzeit das Recht auf das Existenzminimum. Das muss drin sein! Dieser Grundsatz kann und darf durch das individuelle Verhalten einer Minderheit nicht unterlaufen werden. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene zunächst für ein Sanktionsmoratorium einzusetzen.