Sachsen ist spitze – bei Hartz IV-Sanktionen / Politisch ist klar: Das Existenzminimum muss jederzeit gewährt werden!

Sach­sen rühmt sich gern für Spitzen­rollen. Diese aber ist höchst unrühm­lich: Sach­sen ste­ht bei den Sank­tio­nen gegen Hartz IV-Betrof­fene hin­ter Berlin auf dem zweit­en Platz. Über­durch­schnit­tlich viele ALG II-Empfän­gerin­nen und Empfänger erhal­ten min­destens eine Sank­tion­s­maß­nahme. Bei den Betrof­fe­nen unter 25 Jahren liegt Sach­sen sog­ar auf Platz 1. Ursprünglich ging es bei Hartz IV, so die Darstel­lung der Befür­worter, um „Fördern und Fordern“. Inzwis­chen ist nur Fordern übrig geblieben. Im Freis­taat wer­den Ermessensspiel­räume offen­bar beson­ders hart genutzt. So geht säch­sisch nicht. Sank­tio­nen helfen keinem Betrof­fe­nen und führen nie­man­den aus der Arbeit­slosigkeit. Ich freue mich über das Urteil des Sozial­gerichts in Gotha, wonach das soziokul­turelle Exis­tenzmin­i­mum garantiert bleiben muss und Sank­tio­nen, die es unter­laufen, gegen das Grundge­setz ver­stoßen. Nun muss das Bun­desver­fas­sungs­gericht die Hartz-Sank­tio­nen bew­erten. Poli­tisch ist klar: Sie müssen weg – jede und jed­er hat jed­erzeit das Recht auf das Exis­tenzmin­i­mum. Das muss drin sein! Dieser Grund­satz kann und darf durch das indi­vidu­elle Ver­hal­ten ein­er Min­der­heit nicht unter­laufen wer­den. Wir fordern die Staat­sregierung auf, sich auf Bun­de­sebene zunächst für ein Sank­tion­s­mora­to­ri­um einzuset­zen.