Sachsens Behörden bundesweit blamiert – aber buntes Fest und Demonstration machen Hoffnung auf Wandel
Mein Resümee zum Wochenende mit Willkommensfest in Heidenau, großer Demonstration in Dresden für die Aufnahme von Geflüchteten und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das tagelange totale Veranstaltungsverbot für Heidenau komplett zu kassieren:
Sächsische Behörden haben sich bundesweit bis auf die Knochen blamiert – solange Sachsen zur Bundesrepublik Deutschland gehört, sollten Grundrechte wie Versammlungsfreiheit auch hierzulande eingehalten werden. Dass in Sachsen ein Willkommensfest für Flüchtlinge erst vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden muss, wird ein parlamentarisches Nachspiel haben. Wie das Willkommensfest in Heidenau war auch die Demonstration in Dresden ein großartiges, buntes, fröhliches und friedfertiges Highlight im Namen einer menschenfreundlichen Gesellschaft. Dass Staatskanzlei und Innenministerium von der Polizei wie eine Wagenburg festungsartig geschützt wurden, haben viele Menschen mit Belustigung und Verwunderung zur Kenntnis genommen: Wovor hat man dort eigentlich Angst? Die überstürzte Vorbereitung einer Erstaufnahmeeinrichtung in einer Mittweidaer Hochschul-porthalle zeigt aber dieser Tage einmal mehr, dass wir noch ganz viel Arbeit vor uns haben. Das Wochenende unterstreicht zugleich: Die regierende CDU und die von ihr dominierten Behörden haben noch nicht begriffen, dass die Unterbringung der Flüchtlinge nicht nur eine technisch-organisatorische Herausforderung ist. Sondern es geht um Veränderungen in unserer Gesellschaft. Das hat der Ministerpräsident zwar endlich erkannt und bekannt. Einen Plan aber, wie dieser Wandel unter Bewahrung des sozialen Friedens gemeistert wird, haben weder Tillich noch Merkel. Deshalb müssen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auch mit denen in einen Dialog eintreten, die mit Fest und Demo den schwer ramponierten Ruf Sachsens gerade ein bisschen vor dem vollständigen Absturz bewahrt haben. So kann ein Neuanfang in Sachsen gelingen.