Zu den Folgen von „Köln“: Es geht um Grund‑, nicht Gastrecht – Gesetze anwenden, Polizei stärken!
Zur Diskussion um die Folgen der Silvesternacht vor dem Kölner Hauptbahnhof:
Aus meiner Sicht sind die linken Antworten auf die Kölner Geschehnisse klar: Erstens konsequente Strafverfolgung auf Grundlage des Strafgesetzbuches, das für alle gleich gilt. Dazu gehört eine bessere Personalausstattung der jahrelang deutschlandweit kaputtgesparten Polizei und weiterer Ermittlungsbehörden. Das hilft konkret, nicht zweifelhafte Gesetzesverschärfungen, die nichts bringen außer vorübergehender Scheinberuhigung. Zweitens Präventionsarbeit durch nicht nur sprachliche, sondern auch soziale Integration. Drittens eine kritische Frage: Warum kann hierzulande eine Debatte über gesellschaftlich existierende sexuelle Gewalt gegen Frauen erst geführt werden, wenn Rechtspopulisten und Nazis als Verstärker mitmischen? Zur Ehrlichkeit gehört im Übrigen auch festzustellen, dass die Gleichberechtigung der Frauen und die Nichtdiskriminierung homosexueller Lebensweise der ‚christlich-jüdisch-abendländischen Tradition‘ auch nicht gerade in die Wiege gelegt worden ist, sondern das Ergebnis langer gesellschaftlicher Kämpfe und eines Sieges über die Macht religiöser Institutionen ist. Diese erkämpften Errungenschaften – die uns bisher noch nicht zufrieden stellen – gilt es zu verteidigen. Das habe ich so vor einem Vierteljahr in meinem Papier zur Flüchtlingspolitik („Wo führt das alles hin?“) unterstrichen. Ich teile die Aussagen von Sahra Wagenknecht zur Notwendigkeit der Bekämpfung von Fluchtursachen, zur Heuchelei von konservativen Politikern, die ‚Obergrenzen‘ von Geflüchteten fordern, aber die Menschen durch unterlassene Hilfeleistung vor Ort in den Flüchtlingslagern zur Flucht nötigen. Wir sind uns einig, dass die Grundrechte unverkürzt für alle Menschen gelten. Es ist unerträglich und nirgends auch nur eine Minute hinnehmbar, wenn Frauen durch Männer an freier, ungezwungener Bewegung im öffentlichen Raum gehindert, in ihrem Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit beeinträchtigt, bedrängt, bedroht, gedemütigt oder missbraucht werden. Das ‚Gastrecht‘ aber ist keine Größe aus dem Katalog der Grundrechte des Grundgesetzes, die Menschenrechte sind, kein Gnadenrecht. Über das Thema Integration muss in einer offenen Gesellschaft streitbar diskutiert werden. Das sollte auch innerhalb der Parteien gelten. Wir LINKE bekennen uns zur Pluralität. Und deshalb werde ich mir bei allem Respekt die Formulierung vom verwirkten Gastrecht nicht zu eigen machen.