Mindestlohn nicht durch Sonderregelung für Geflüchtete aushöhlen – Kritik an Sachsens Ministerpräsident

Zur vom CDU-Bun­desvor­stand los­ge­trete­nen Debat­te um zeitweilige Außerkraft­set­zung des Min­dest­lohns für Flüchtlinge und zu den Reak­tio­nen der SPD und des säch­sis­chen Min­is­ter­präsi­den­ten Tillich (CDU) darauf:

Die SPD vergießt Krokodil­strä­nen, hat sie doch selb­st jede Menge Aus­nah­men im Min­dest­lohnge­setz zuge­lassen. Nun sollte sie sich nicht wun­dern, dass die CDU genau diese Schlupflöch­er als Aus­gangspunkt für die weit­ere Aushöh­lung des Min­dest­lohns zu nutzen ver­sucht. Sach­sens Min­is­ter­präsi­dent Tillich wiederum möge bitte zur Ken­nt­nis nehmen, dass Geset­ze in Deutsch­land für alle hier leben­den Men­schen gel­ten, ohne Aus­nah­men. Anson­sten wäre der Rechtsstaat nichts mehr wert. Der Präsi­dent der Handw­erk­skam­mer Chem­nitz, Diet­mar Moth­es, betonte erst neulich, die Absenkung des Min­dest­lohns für Geflüchtete sei der falsche Weg, es sollte keine weit­eren Aus­nah­men neben den bere­its geset­zlich vorge­se­henen geben. Auf diese Stimme aus der ein­heimis­chen Wirtschaft sollte der säch­sis­che Min­is­ter­präsi­dent hören, statt reine Parteipoli­tik zu betreiben.