In Sachsen muss sich Presse Recht auf freie Berichterstattung einklagen – so geht sächsisch wirklich nicht
Zum Kampf der „Freien Presse“ um die ungehinderte Berichterstattung über Einwohnerversammlungen zum Thema Unterbringung von Geflüchteten
Der demokratische Rechtsstaat scheint in Sachsen tatsächlich vor die Hunde zu gehen. Erst werden wiederholt pauschal an verschiedenen Orten Veranstaltungen unter freiem Himmel untersagt. Dann wird tagelang zugeschaut, dass „besorgte Bürger“ Zufahrtsstraßen vor geplanten Geflüchteten-Unterkünften blockieren, das staatliche Gewaltmonopol zeitweilig faktisch aus der Hand gegeben. Journalisten werden mehrfach bei Demonstrationen angegriffen, und das Innenministerium hat darüber noch nicht mal eine Übersicht. Nun wird die Presse bei Einwohnerversammlungen ausgeschlossen und die Obere Rechtsaufsichtsbehörde, das Innenministerium, schaut dabei zu, und Medien müssen sich das Recht, berichten zu dürfen, einklagen. So geht sächsisch wirklich nicht gut. Der Schutz der Pressefreiheit wird den Landtag weiter beschäftigen müssen.
Reden von Kerstin Köditz und Falk Neubert zum Antrag der Linksfraktion „Pressefreiheit im Freistaat Sachsen schützen“ am 3. Februar 2016 im Sächsischen Landtag:
Der Antrag (Landtags-Drucksache 6/3203):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3203&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1