LINKE sieht Regierungs-Kommission zum Fall Al-Bakr kritisch – Auswahlverfahren steht nicht für Aufklärung
Zur von der Sächsischen Staatsregierung berufenen Kommission zur Aufklärung des Falls Al-Bakr:
Es hätte sich in dieser schweren Krise von Sicherheit und Ordnung in Sachsen gehört, dass die Kommission im Benehmen mit dem Landtag berufen wird – und nicht im Alleingang der Staatsregierung noch vor der Sondersitzung zweier Ausschüsse. Dass der von der CDU-geführten Staatsregierung beauftragte Vorsitzende ein seinerzeit von der CDU/CSU vorgeschlagener ehemaliger Verfassungsrichter ist, zeugt nicht von Fingerspitzengefühl. Zudem befremdet das einseitige Auswahlkriterium, sich ausschließlich auf ehemalige Funktionsträger zu beschränken und unabhängige Wissenschaftler nicht einzubeziehen. Die Benennung des ehemaligen Chefs des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, ist ein absoluter Fehlgriff und diskreditiert schon jetzt die Arbeit des ganzen Gremiums. Diese Personalie steht nicht für die Aufklärung, sondern Produktion von Skandalen. Natürlich werden wir ungeachtet dessen die Arbeitsergebnisse der Kommission mit Interesse zur Kenntnis nehmen und gehen davon aus, dass sie zeitgleich Parlament und Regierung vorgelegt werden. Die Schlussfolgerungen aus dem Fall Al-Bakr muss der Landtag ziehen, der die Regierung zu kontrollieren hat.