Kampf gegen Menschenfeindlichkeit gewinnt man nicht vor Gericht / zum gescheiterten NPD-Verbotsantrag
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, den Verbotsantrag gegen die NPD zurückzuweisen:
Mit einem Verbot hat eh niemand ernstlich gerechnet. Nach dem Urteil ist vor dem Urteil – die Bekämpfung der extremen Rechten ist und bleibt gerade auch in Sachsen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, kein Gericht kann das ersetzen. Trotz herber Mitgliederverluste und Strukturverfalls selbst in früheren Hochburgen ist die NPD nach wie vor die größte und bedeutsamste neofaschistische Organisation in Deutschland. Das gilt unabhängig davon, dass die Partei die längste Zeit in ihrer Existenz an den Wahlurnen eine Vollniete war.
Die Gefahr von rechts geht zurzeit aber auch von vielen anderen Gruppierungen wie den Parteien „Die Rechte“ und „Der III. Weg“ aus. Und die politischen Positionen, denen die NPD den Boden bereiten half, haben sich auch außerhalb von ihr erschreckend weit verbreitet, wie die Ergebnisse des „Sachsen-Monitor“, der Aufstieg des Rechtspopulismus und die Hochkonjunktur autoritärer wie nationalistischen Argumentationsmuster in der Asyl- und Sicherheitsdiskussion zeigen.
Selbst wenn eine Partei verboten wird, bleibt das Denken in den Köpfen. Der Kampf gegen die Menschenfeindlichkeit der alten wie neuen Nazis ist nicht vor Gericht zu gewinnen. Es ist und bleibt die tägliche Aufgabe der Demokratinnen und Demokraten, sich diesen Menschenfeinden entgegenzustellen.