LINKE unterstützen Tillich im Kampf um Elementarschäden-Pflichtversicherung / Antrag im Landtag

Sach­sens Min­is­ter­präsi­dent Stanis­law Tillich spricht sich derzeit erneut für eine bun­desweite Pflichtver­sicherung gegen Ele­men­tarschä­den aus. Dabei erhält er Unter­stützung vom thüringis­chen Regierungschef Bodo Ramelow. Die Links­frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag leis­tet nun per Antrag (Druck­sache 6/10012) Schützen­hil­fe und schlägt erneut eine Bun­desratsini­tia­tive zur Ein­führung eines flächen­deck­enden Ver­sicherungss­chutzes gegen Ele­men­tarschä­den vor.
 
Dazu erk­läre ich:
 
Wir nehmen den Min­is­ter­präsi­den­ten beim Wort und freuen uns, dass er ein Anliegen fördert, das wir schon 2013 in den Land­tag getra­gen hat­ten (Druck­sache 5/12728). Damals forderten wir die Staat­sregierung auf, gemein­sam mit anderen Bun­deslän­dern im Bun­desrat für eine Ele­men­tarschä­den-Pflichtver­sicherung zu stre­it­en. Passiert ist nichts. Dabei ist in Deutsch­land nicht ein­mal die Hälfte der Haus­be­sitzer aus­re­ichend gegen Hagel, Sturm, Über­schwem­mung, Erd­beben, Erd­senkung oder Schnee­druck ver­sichert. Das liegt vor allem an teils unbezahlbaren Ver­sicherung­sprämien, gegen die auch Appelle nicht helfen. Eine Ver­sicherungspflicht kön­nte die Kosten für alle bezahlbar machen. Ich erwarte, dass sich der Min­is­ter­präsi­dent jet­zt um einen entsprechen­den Land­tags­beschluss bemüht. An uns wird das nicht scheit­ern.
 
Meine Frak­tion­skol­le­gin Jan­i­na Pfau, Sprecherin der Links­frak­tion für Ver­brauch­er­schutz, fügt hinzu:
 
Starkre­gen, Hagel und starke Gewit­ter und Hochwass­er nehmen in den let­zten Jahren immer mehr zu. Lei­der ist es kein Einzelfall in Sach­sen, dass Gebäudeeigen­tümer eine Ele­men­tarver­sicherung nur zu sehr hohen Beiträ­gen bekom­men oder es keinen Ver­sicher­er mehr gibt, der sie über­haupt ver­sich­ern will. Wir wollen die Eigen­vor­sorge der Gebäudeeigen­tümer flächen­deck­end möglich machen. Die Staat­sregierung fol­gte bish­er der Ver­sicherungswirtschaft und verzichtete auf Geset­zge­bungsini­tia­tiv­en zur Ein­führung ein­er bun­desweit­en Ver­sicherungspflicht. Die 2012 begonnene Infor­ma­tion­skam­pagne „Das Wet­ter spielt ver­rückt. Sach­sen sor­gen vor“ kon­nte indes keinen flächen­deck­enden Ver­sicherungss­chutz erre­ichen. Den gibt es nur mit ein­er geset­zlichen Pflichtver­sicherung, die es pri­vat­en wie kom­mu­nalen Gebäudeeigen­tümerin­nen und ‑eigen­tümern ermöglicht, sich zu vertret­baren, nach Risiko gestaffel­ten Tar­ifen zu ver­sich­ern. Gelingt das nicht, müsste weit­er­hin die All­ge­mein­heit mit Steuergeld für Unwet­ter­schä­den an pri­vatem Eigen­tum aufkom­men.