Linksfraktion nominiert Klaus Bartl als Beirats-Mitglied für den Abschiebe-Knast
Der Linksfraktion steht ein Platz im Beirat der neuen Abschiebehaftanstalt in Dresden zu – über die Besetzung entscheidet letztlich das Landtagspräsidium. Wiederholt haben CDU und AfD dort den Wahlvorschlag der Linksfraktion abgelehnt, ihre Abgeordnete Juliane Nagel als flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin in das Gremium zu entsenden. Der Platz blieb unbesetzt. Bisher ist der Beirat offenbar nicht tätig geworden.
In ihrer heutigen Fraktionssitzung hat sich die Linksfraktion entschlossen, anstelle von Juliane Nagel ihren verfassungs- und rechtspolitischen Sprecher Klaus Bartl in den Beirat zu entsenden. Das Landtagspräsidium entscheidet morgen über den Personalvorschlag.
Dazu erkläre ich:
„Es ist und bleibt eine Frechheit, dass die CDU mit der AfD paktiert, unsere Migrationsexpertin Juliane Nagel verleumdet und so verhindert hat, dass sie sich an der Kontrolle der Vollzugspraxis beteiligen kann. Wir bleiben dabei: Juliane Nagel ist fachlich anerkannt, menschlich integer und demokratisch legitimiert. Es sagt nichts über sie, aber viel über die CDU aus, dass sie dem Beirat nun zunächst nicht angehören kann.
Wir dringen im Interesse der Betroffenen und um der Sache willen darauf, den Beirat schnell arbeitsfähig zu machen. Klaus Bartl ist als erfahrender Rechtspolitiker, Strafverteidiger und Mitglied im Beirat der Justizvollzugsanstalt Chemnitz ebenso wie Juliane Nagel in der Lage, den Vollzug als kritischer Geist zu kontrollieren. Das ist wichtig. Schließlich haben schutzsuchende Menschen, die in den Abschiebeknast gesperrt werden, in aller Regel keine Straftaten begangen. Im Zusammenhang mit der Abschiebehaft drohen menschliche Tragödien: So wurde ein Geflüchteter zunächst ohne richterlichen Beschluss gefesselt und zwangsernährt (Drucksache 6/16399).
Die Grund- und Menschenrechte müssen das Maß aller Dinge bleiben. Sie sind wichtiger sind als die PR-Interessen des Innenministers und der CDU-Innenpolitiker, die vor allem die AfD einholen wollen und sich zu ihren Werkzeugen machen lassen.“
Hintergrund
Gemäß §40 Abs. 1 des Sächsischen Abschiebehaftvollzugsgesetzes ist bei der Abschiebehaftvollzugsanstalt ein Beirat zu bilden, dem unter anderem drei Landtagsabgeordnete angehören.