Frühere Treuhand-Chefin Breuel spricht sich für Aufarbeitung aus — Die letzten 30 Jahre gehören in den Blick!
Unter dem Titel „Westdeutsche hätten das nicht durchgehalten“ hat die frühere Chefin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Interview gegeben. Darin äußert sie Verständnis für das Anliegen, die Geschichte der Treuhand aufzuarbeiten, verweist allerdings darauf, dass die Treuhand „nur ein Baustein des harten Systemwechsels von der Plan- zur Marktwirtschaft“ gewesen sei und vielmehr „die gesamte Transformation“ in den Blick gehöre.
Dazu erkläre ich:
„Die Treuhandanstalt ist zum Symbol für ostdeutsche Erfahrungen in der Wendezeit geworden. Sie ist bei weitem nicht der einzige, aber ein wichtiger Ansatzpunkt für die Aufarbeitung. Die Zeit nach 1990 gehört dringend ins Bewusstsein, denn sie hat das Leben in Ostdeutschland entscheidend geprägt und für verbreitete Demütigungserfahrungen gesorgt. Es wird keine ostdeutsche Familie geben, die davon nicht in irgendeiner Weise betroffen wäre. Wir lassen es insbesondere der sächsischen CDU nicht durchgehen, dass sie übergehen will, was die letzten 30 Jahre für das Leben in Sachsen wie im Osten bedeutet haben. Diese Partei, die sich wie eine neue Staatspartei aufführt, muss Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.
Wir wollen letztlich den Blick nach vorn richten und grundsätzlich darüber diskutieren, wie wir leben wollen. Dazu gehört es, zunächst Erklärungen dafür zu finden, warum die Menschen im Osten heute so leben wie sie es tun. Das hat längst nicht nur etwas mit Gefühlswelten zu tun. Da geht es auch um knallharte ökonomische und soziale Fakten, die maßgeblich auf das Handeln der Treuhand zurückgehen.
Ich freue mich deshalb über den öffentlichen Zuspruch der früheren Treuhand-Chefin, diese Zeit näher zu beleuchten. Die Linksfraktion im Bundestag hat dazu einen Untersuchungsausschuss beantragt. Ich erwarte von den ostdeutschen Landesregierungen, insbesondere von der sächsischen, alle denkbare Unterstützung für eine ehrliche Aufarbeitung. Vor allem müssen die dafür erforderlichen Akten und Unterlagen der Treuhandanstalt und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben auch nach Ablauf der gesetzlichen Verschlussfristen vollständig gesichert und der Öffentlichkeit sowie Wissenschaft und Forschung rückhaltlos zugänglich gemacht werden.“