Landtag muss Haushalts-Notlage feststellen – Nachtragshaushalt und Jahreshaushalt 2021 entwerfen
In Anbetracht der großen Ausgaben, die zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie auch in Sachsen erforderlich sein werden, fordert die Linksfraktion im Sächsischen Landtag schnellstmögliche verfassungs- und haushaltsrechtliche Entscheidungen. Beantragt werden das sofortige Entwerfen eines Nachtragshaushaltsgesetzes sowie die Aufstellung eines Ein-Jahres-Haushaltes zunächst für 2021 (Anlage).
Dazu erkläre ich:
„Schon jetzt wird viel Geld bewegt – das Parlament als Haushaltsgesetzgeber muss dringend einbezogen werden und Entscheidungen treffen. Wir müssen für alle Bereiche wissen, welche pandemiebedingten Mehrausgaben in diesem Jahr zu erwarten sind. Zumindest für das kommende Jahr sollte der Freistaat von der bisherigen Doppelhaushalt-Praxis abweichen, denn der Planungshorizont ist durch die Pandemie näher als üblich.
Vor allem aber sollten wir das Dogma der ‚Schwarzen Null‘ überwinden. Es stellt grundsätzlich, aber besonders in der aktuellen Krisensituation eine Gefahr nicht nur für die heimische Wirtschaft, sondern für die Stabilität der gesamten Gesellschaft dar. Deshalb sollte der Landtag schnellstmöglich sinnvolle Kreditaufnahme ermöglichen und zu diesem Zweck feststellen, dass sich der Freistaat in einer Notsituation gemäß Artikel 95 Absatz 5 i. V. m. Artikel 95 Absatz 6 Satz 1 der Landesverfassung befindet. Auch Einnahmen aus Krediten sollten zur Gewährleistung des Haushaltsausgleiches verwendet werden können.
Bei alledem muss das seinerzeit durch die LINKE durchgesetzte Verfassungsgebot des sozialen Ausgleichs gemäß Artikel 94 Absatz 2 der Landesverfassung umgesetzt werden, damit nicht die ärmere Hälfte der Bevölkerung für die Krisenbewältigung zahlen muss.“