Bundesnotbremse kommt zu spät – jetzt hilft nur noch eine mehrwöchige echte Ruhephase auch in der Wirtschaft
Dazu erkläre ich anlässlich der heutigen Sondersitzung des Landtages:
„Nach ewigen Reibereien der Bundesregierung mit den Ländern, dem Osterruhe-Desaster und dem demonstrativen Nachdenken des CDU-Kanzlerkandidaten wird endlich eine bundesweite Regelung angestrebt. Es ist nun aber schlichtweg zu spät, viele Krankenhäuser sind schon wieder überlastet oder stehen vor der Überlastung. Neben der Zeitverschwendung liegt das vor allem daran, dass die Regierenden die großen Unternehmen immer noch weitgehend unbehelligt lassen. Statt eine konsequente mehrwöchige Ruhephase zu verordnen, die nur lebenswichtige Bereiche auslässt, geben sie den Lobbyisten nach. Es ist absurd, dass Millionen Menschen weiter täglich zur Arbeit gehen, während ihr Privatleben und einzelne Branchen seit Monaten eingefroren sind – ohne dass sich das Infektionsgeschehen entspannt hätte oder zügig geimpft worden wäre. Es ist nicht zu vermitteln, dass nun Schulen und Kitas wieder schließen müssen, während die Großunternehmen weiter produzieren.
Diese Misere kann doch niemand nachvollziehen. Lehrkräfte und Schulkinder unterliegen der Testpflicht, während die Unternehmen nur ein Testangebot machen müssen. Immer noch gibt es keine wirksame Verpflichtung zum Home-Office. Das Virus macht doch vor Werkstoren oder Großraumbüros nicht Halt! Deshalb fordern wir eine zwei bis drei Wochen andauernde Ruhephase auch am Arbeitsplatz. Dieses harte Runterfahren fast aller Lebensbereiche ist auf lange Sicht sicherlich kostengünstiger als die monatelange Lockdown-Lavieren, wenn man alle Folgekosten einkalkuliert.
Meine Fraktion setzt sich weiter dafür ein, dass niemand auf der Strecke bleibt, weder gesundheitlich noch finanziell. Von Schließungen betroffene Betriebe und Selbstständige sollten 90 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen. Bei Betriebsschließungen muss Kurzarbeitergeld gezahlt werden, das bei 90 Prozent liegt, im Niedriglohnbereich bei 100 Prozent. Außerdem sollten alle Kleinunternehmer*innen und Soloselbständigen, die ohne Einkünfte dastehen, befristet ein Mindestgehalt von 1.250 Euro pro Monat erhalten.
Die vielen Menschen in unserem Land, die pandemiemüde sind, aber sich dennoch weiter an die Regeln halten, dürfen nicht noch länger vor den Kopf gestoßen werden. Es geht um Solidarität!“