Das Gesundheitsnotstandsgesetz gehört tatsächlich in den Schredder
Medienberichten zufolge verfolgt die Staatsregierung das Projekt eines Gesundheitsnotstandsgesetzes nicht weiter. Dazu erkläre ich:
„Die Staatsregierung und insbesondere das CDU-geführte Innenministerium würden gut daran tun, das geplante Gesundheitsnotstandsgesetz nicht nur in der Schublade zu versenken, sondern es gleich durch den Schredder zu jagen. Es war schon seit Beginn des Jahres eine Schnapsidee des entlassungsreifen Innenministers Roland Wöller. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes regelt in § 5 Absatz 2 Nr. 4, dass das Bundesministerium für Gesundheit Verordnungen erlassen darf, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Schutzausrüstung und Ähnlichem zu gewährleisten. Hätte der Bundesgesundheitsminister davon Gebrauch gemacht, wären die ganzen Korruptionsaffären in seiner Partei wohl nicht möglich gewesen.
Sollte dem Sächsischen Innenminister langweilig sein, dann könnte er ja mal einen Gesetzentwurf vorlegen, wie die rechtsverbindliche Beteiligung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen aussehen könnte. Darüber würden wir gern im Parlament diskutieren.“