Rico Gebhardt: Corona-Bewältigungsfonds für Krisenkosten nutzen, nicht zum Auffüllen des Sparschweins!

Die CDU-Land­tags­frak­tion will auf ein­er zweitägi­gen Klausur die Eck­punk­te für den Dop­pel­haushalt 2023/2024 fes­tle­gen. Dazu erk­lärt Rico Geb­hardt, Vor­sitzen­der der Links­frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag:

„Die CDU erzählt immer noch das Märchen, wonach der Coro­na-Fonds möglicher­weise nicht aus­geschöpft wer­den müsse und hält die bis­lang ver­an­schlagten 3,3 Mil­liar­den Euro für aus­re­ichend, um die Krisenkosten zu bewälti­gen. Dabei reicht dieses Geld kaum aus, um die bis zum Ende dieses Jahres angemelde­ten Bedarfe zu deck­en, von den Krisenkosten, die im zweit­en Coro­n­aw­in­ter dazukom­men, ganz zu schweigen.

Die Pan­demie ist nicht vor­bei und der Schutz der Bevölkerung darf nicht an der Block­ade des Finanzmin­is­ters und der CDU-Frak­tion scheit­ern. Der „Coro­na-Bewäl­ti­gungs­fonds Sach­sen“ ist nicht dafür da, Haushalt­srück­la­gen wieder auszufüllen oder Beamten­pen­sio­nen zu sich­ern. Er ist dafür da, auch noch im Jahre 2022 die Kosten und Las­ten der Coro­n­akrise für die betrof­fe­nen Men­schen abzufed­ern. Es wird drin­gend Geld für Luft­fil­ter und Selb­sttests in Schulen und Kitas, für eine funk­tion­ierende Impf-Infra­struk­tur, zur Finanzierung der Kranken­häuser, für eine gute Bezahlung des Pflegeper­son­als, für den Aus­gle­ich von wirtschaftlichen Aus­fällen der Kun­st- und Kul­turein­rich­tun­gen, zur finanziellen Unter­stützung der Gas­tronomie- und Touris­mus­branche und für finanzielle Hil­fe für die Händler der abge­sagten Wei­h­nachtsmärk­te benötigt – die Liste ist schi­er end­los.

Wir haben schon im Früh­jahr 2020 davor gewarnt, den Großteil des Geldes für Steuer­min­dere­in­nah­men vorzuse­hen. Wir fordern jet­zt zum wieder­holten Male, den Coro­na-Bewäl­ti­gungs­fonds nicht als Sparschwein des Finanzmin­is­ters zu betra­cht­en, son­dern diese Mit­tel auch über den 31. Dezem­ber 2021 hin­aus für notwendi­ge Hil­f­szahlun­gen und Investi­tio­nen einzuset­zen. Dass das zu ein­er Kred­i­tauf­nahme in voller Höhe der dafür zur Ver­fü­gung gestell­ten 6 Mil­liar­den Euro führen kann, ist im Sinne des Geset­zge­bers. Es muss zwin­gend eine ver­fas­sungsrechtliche Anpas­sung der Kred­it­til­gungs­fris­ten auf 30 Jahre erfol­gen, damit kün­ftige Staat­shaushalte nicht zu Stre­ich­haushal­ten wer­den.“