Rico Gebhardt: Corona-Bewältigungsfonds für Krisenkosten nutzen, nicht zum Auffüllen des Sparschweins!
Die CDU-Landtagsfraktion will auf einer zweitägigen Klausur die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2023/2024 festlegen. Dazu erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion im Sächsischen Landtag:
„Die CDU erzählt immer noch das Märchen, wonach der Corona-Fonds möglicherweise nicht ausgeschöpft werden müsse und hält die bislang veranschlagten 3,3 Milliarden Euro für ausreichend, um die Krisenkosten zu bewältigen. Dabei reicht dieses Geld kaum aus, um die bis zum Ende dieses Jahres angemeldeten Bedarfe zu decken, von den Krisenkosten, die im zweiten Coronawinter dazukommen, ganz zu schweigen.
Die Pandemie ist nicht vorbei und der Schutz der Bevölkerung darf nicht an der Blockade des Finanzministers und der CDU-Fraktion scheitern. Der „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ ist nicht dafür da, Haushaltsrücklagen wieder auszufüllen oder Beamtenpensionen zu sichern. Er ist dafür da, auch noch im Jahre 2022 die Kosten und Lasten der Coronakrise für die betroffenen Menschen abzufedern. Es wird dringend Geld für Luftfilter und Selbsttests in Schulen und Kitas, für eine funktionierende Impf-Infrastruktur, zur Finanzierung der Krankenhäuser, für eine gute Bezahlung des Pflegepersonals, für den Ausgleich von wirtschaftlichen Ausfällen der Kunst- und Kultureinrichtungen, zur finanziellen Unterstützung der Gastronomie- und Tourismusbranche und für finanzielle Hilfe für die Händler der abgesagten Weihnachtsmärkte benötigt – die Liste ist schier endlos.
Wir haben schon im Frühjahr 2020 davor gewarnt, den Großteil des Geldes für Steuermindereinnahmen vorzusehen. Wir fordern jetzt zum wiederholten Male, den Corona-Bewältigungsfonds nicht als Sparschwein des Finanzministers zu betrachten, sondern diese Mittel auch über den 31. Dezember 2021 hinaus für notwendige Hilfszahlungen und Investitionen einzusetzen. Dass das zu einer Kreditaufnahme in voller Höhe der dafür zur Verfügung gestellten 6 Milliarden Euro führen kann, ist im Sinne des Gesetzgebers. Es muss zwingend eine verfassungsrechtliche Anpassung der Kredittilgungsfristen auf 30 Jahre erfolgen, damit künftige Staatshaushalte nicht zu Streichhaushalten werden.“