Freizeitveranstaltungen am Karfreitag sowie am Buß- und Bettag erlauben – Tanzverbot trifft die mehrheitlich konfessionslose Bevölkerung
Am Karfreitag, am Buß- und Bettag sowie an Gedenk- und Trauertagen sind öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen und „andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen“, in Sachsen verboten. Das regelt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage seit 1992. Die Linksfraktion schlägt per Gesetzentwurf vor, solche Veranstaltungen am Karfreitag sowie am Buß- und Bettag zu erlauben (Drucksache 7/15948). Als Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher sage ich:
„Wir wollen das Tanzverbot kippen, weil es nicht den Lebensgewohnheiten der meisten Menschen entspricht. Nur eine Minderheit der sächsischen Bevölkerung bekennt sich noch zur christlichen Religion, Staat und Kirche sind getrennt. Es ist nicht zeitgemäß, die Freizeitgestaltung der gesamten Bevölkerung am Karfreitag und am Buß- und Bettag einzuschränken. Der Status dieser Tage als Feiertage wird nicht gefährdet, wenn öffentliche Freizeitveranstaltungen erlaubt werden.
Unser Entwurf ist kein Kulturkampf gegen die Kirchen – wir wissen als Linke sehr wohl um deren gesellschaftliche und soziale Bedeutung, vor allem in Krisenzeiten. Dennoch plädieren wir dafür, die Stille an den Feiertagen abzuschaffen, und verteidigen die Freiheit der persönlichen Entfaltung. Alle sollen selbst entscheiden können, wie und womit sie die Feiertage verbringen wollen.“