Freizeitveranstaltungen am Karfreitag sowie am Buß- und Bettag erlauben – Tanzverbot trifft die mehrheitlich konfessionslose Bevölkerung

Am Kar­fre­itag, am Buß- und Bet­tag sowie an Gedenk- und Trauerta­gen sind öffentliche Tanz- und Sportver­anstal­tun­gen und „andere öffentliche Vergnü­gun­gen, die dem ern­sten Charak­ter dieser Tage zuwider­laufen“, in Sach­sen ver­boten. Das regelt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage seit 1992. Die Links­frak­tion schlägt per Geset­zen­twurf vor, solche Ver­anstal­tun­gen am Kar­fre­itag sowie am Buß- und Bet­tag zu erlauben (Druck­sache 7/15948). Als Vor­sitzen­der und recht­spoli­tis­ch­er Sprech­er sage ich:

„Wir wollen das Tanzver­bot kip­pen, weil es nicht den Lebens­ge­wohn­heit­en der meis­ten Men­schen entspricht. Nur eine Min­der­heit der säch­sis­chen Bevölkerung beken­nt sich noch zur christlichen Reli­gion, Staat und Kirche sind getren­nt. Es ist nicht zeit­gemäß, die Freizeit­gestal­tung der gesamten Bevölkerung am Kar­fre­itag und am Buß- und Bet­tag einzuschränken. Der Sta­tus dieser Tage als Feiertage wird nicht gefährdet, wenn öffentliche Freizeitver­anstal­tun­gen erlaubt wer­den.

Unser Entwurf ist kein Kul­turkampf gegen die Kirchen – wir wis­sen als Linke sehr wohl um deren gesellschaftliche und soziale Bedeu­tung, vor allem in Krisen­zeit­en. Den­noch plädieren wir dafür, die Stille an den Feierta­gen abzuschaf­fen, und vertei­di­gen die Frei­heit der per­sön­lichen Ent­fal­tung. Alle sollen selb­st entschei­den kön­nen, wie und wom­it sie die Feiertage ver­brin­gen wollen.“